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Rüdiger Schallock
Ortsbeauftragter
Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Des Weiteren ist er für die Einsatzbereit-schaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für Gefahrenabwehrbehörden und sonstige Bedarfsträger auf örtlicher Ebene.